DJ Sellout – Auf Beatport verkaufen DJs ihre Sets

Juni 26, 2012

Wo sind all die Mixe hin, wo sind sie geblieben? – Nichts Genaues weiß man nicht. Bzw. wußte man nicht; denn seit ein paar Tagen gibt es Beatport Mixes. Diese sich noch im invitation only beta-Status befindliche Erweiterung des Beat-Portfolios ermöglicht DJs den Verkauf eigens erstellter Mixe unter Wahrung der Urheber-Interessen aller Beteiligten. Der Pauschalpreis für einen Mix liegt bei 5,29 €. Davon erhält der DJ 10%, die Labels der "vermixten" Künstler 60% und die restlichen 30% gehen an die üblich verdächtigen Verwertungsgesellschaften. Jeder Mix ist als hochaufgelöstes MP3-File erhältlich, DRM-free und besticht durch ein vollständiges und korrektes Tracklisting. Keine überlangen Podcasts, die sich als Radio-Sendung tarnen, keine Werbe-Unterbrechungen wie bei den allermeisten Web-Radios und das sichere Gefühl, eine rechtliche Grauzone hinter sich gelassen zu haben, die Soundcloud, Mixcloud oder Play.fm nach allem, was in der Branche so umgeht, zum Verhängnis werden könnte.

 

Erste Reaktion: Wow! Endlich, so etwas hat die Welt gebraucht. Zweite Reaktion: Moment mal, ganz so einfach kann es ja nun doch nicht sein – sonst wären wohl kaum 20 Jahre Internet-Zeitalter ohne eine solch Lösung an uns vorbeigegangen. Kurz: Wo ist der Haken? Um das Kind beim Namen zu nennen: Beatport. Sämtliche in den Mixen verwendeten Tracks und/oder Soundschnipsel müssen von Beatport stammen bzw. auf Beatport erworben sein. Die Verwendung anderen Materials ist zwar nicht strikt verboten – aber weder tauchen sie im Tracklisting auf, noch sind sie via Beatport käuflich zu erwerben. Ihre Inkludierung bleibt rechtlich zumindest nicht ganz zweifelsfrei.

An Beatport Mixes teilnehmen und gar davon profitieren können nur Beatport-Kunden – das ist der Haken. Allerdings kein ganz unnachvollziehbarer. Brand-Building und Marketing dürften hierbei nur ein untergeordnete Rolle gespielt haben – wenn überhaupt - und was die ökonomischen Aspekte angeht – dazu später. Stattdessen ist davon auszugehen, dass es in aller erster Linie legale und logistische Notwendigkeiten diese Einschränkung unausweichlich gemachten haben. Denn nicht erst seit ACTA, PIPA und SOPA sind die Rechteverwerter darauf aus, diese Schlupfstellen so profitabel wie nur möglich zu schließen. Notfalls eben auch mit Unterlassungserklärungen und Abmahnungen. In weiser Voraussicht – möchte man fast formulieren – haben die Beatport-Verantwortlichen Bedingungen geschaffen, die beiden Seiten – Konsumenten und Produzenten – gerecht werden. Es scheint in der Natur der Sache zu liegen, dass die kommerzielle "Wiederverwertung" von Musikstücken als ein Baustein im angebotenen Mix nur mit jenen Labels und Künstlern organisiert und geregelt werden kann, mit denen bereits vertragliche Vereinbarungen bestehen.

Dass Beatport an diesem Service nicht mitverdient, heißt noch lange nicht, dass sie nicht davon profitieren. In diesem Sinne ist, was Beatport tut, ein Bilderbuch-Beispiel zum Thema "Long Tail". Noch dazu schließt Beatport damit eine Lücke, die in der von Beatportangegangenen Zielgruppe und Musikszene ganz besonders deutlich klaffte: Bootleg-Mitschnitten könnten auf diese Weise der Garaus gemacht werden – zumindest theoretisch. Damit stellt sich Beatport auf eine Stufe mit Frank Zappa, der sich zunächst alle erhältlichen Bootleg-Mitschnitte seiner Konzerten besorgte, um sie danach wesentlich günstiger als reguläre und offizielle Live-Platten verkaufte.

 "We're not going to make a lot of money off of this. [...] This is 'Let's find out what it actually takes and what the cost is to do a legal mix, and then carve out the space however it makes sense.'"
Peter Siciliano

Die "Lass es uns herausfinden"-Phase, von der Peter Siciliano, seines Zeichens CTO von  Beatport, hier spricht, wird aller Wahrscheinlichkeit noch die ein oder andere wesentliche Erkenntnis zutage fördern. Unter anderem eine Antwort auf die Frage, welchen legalen und künstlerischen Status die Mixe und ihre Urheber dann einnehmen; ist der Mix dann geistiges Eigentum des DJs? Was folgt daraus an Rechten und Pflichten für den DJ und zwar vollkommen unabhängig von den verwendeten Tracks und Künstlern? – So viele Fragen ...

Posted by: Thomas
Geboren in: Magdeburg - stop - Zuhause in: Berlin - stop - Sammelt vor allem: Kochbücher - stop - Spezialist für: Kachelfunk, Power-Pop & Ostblock-Big Bands - stop - Zitiert am liebsten: Mitch Hedberg - stop - Endziel: Nobelpreis für alle - stop -
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